Ein freiwilliger Zusammenschluss von Zwota und Klingenthal erfordert ein transparentes Verfahren und setzt die frühzeitige, umfassende und laufende Information der Einwohner und sonstiger Interessenten voraus. In diesen Prozess muss die Einwohnerschaft einbezogen werden. Es sind alle Aspekte der Vor- und Nachteile herauszuarbeiten und abzuwägen, wofür ausreichende Zeit einzuplanen ist. Um transparente Verfahren sowie die damit verbundenen Abläufe zu realisieren, sind nach Auffassung von Kommunal- und Verwaltungsfachleuten mindestens 1 bis 2 Jahre erforderlich. Für die Bürgerschaft soll ein mehrheitlich anerkanntes und nachvollziehbares Ergebnis entstehen, welches dauerhaften Bestand verspricht.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen gibt freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden den Vorrang gegenüber gesetzlichen Gebietsänderungen. Dazu gibt es zwei grundsätzliche Formen. Die Eingliederung (Eingemeindung) von Gemeinden in andere oder die Fusion mehrerer Gemeinden zu einer neuen Gemeinde (Vereinigung).

Bei einer Eingemeindung geht eine bislang selbstständige Gemeinde in einer anderen Gemeinde auf. In der Regel wird diese Form bei der Aufnahme kleinerer Gemeinden in eine größere praktiziert.

Von einer Vereinigung oder Fusion wird dann gesprochen, wenn sich bisher selbstständige Gemeinden in einer neu gebildeten Gemeinde zusammenfinden. Diese Form des Zusammenschlusses wird in der Regel dann praktiziert, wenn Gemeinden eine ähnliche Größe, Einwohnerzahl und Struktur besitzen.

Es liegt auf der Hand, dass ein freiwilliger Zusammenschluss der Gemeinde Zwota mit Klingenthal ein wichtiger und richtiger Schritt für die weitere Entwicklung in unserem gemeinsamen Tal wäre. Dabei ist abzuwägen, welche Form des Zusammenschlusses die meisten Vorteile bietet. Bisher standen aber die Signale dafür in Zwota auf  Rot. Erinnert werden soll an dieser Stelle an das Wahlkampfversprechen des Zwotaer Bürgermeisters. Mit ihm sollte es keinen Zusammenschluss mit Klingenthal geben. Ihn jetzt als Wortführer einer Fusion mit Klingenthal zu sehen, ist überraschend. Was soll man von diesem Meinungsumschwung halten?

Die einseitige Erklärung aus Richtung Zwota, dass jetzt nur eine Fusion in Frage käme, ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal die Variante einer Eingemeindung nicht erläutert wurde. Klingenthal befindet sich nicht in einer Situation, die es erforderlich macht, sich „Hals über Kopf“  in eine Fusion mit Zwota zu stürzen. Abgesehen davon, dass Zwota und Klingenthal weder in Einwohnerzahl, Infrastruktur, Steueraufkommen usw. vergleichbar sind, droht Zwota über kurz oder lang die staatlich angeordnete Zwangseingemeindung nach Klingenthal. Ein Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde käme aus topografischen und gesetzlichen Gründen für Zwota nicht in Betracht.

Für Klingenthal kann es eigentlich nur einen Grund für einen freiwilligen Zusammenschluss mit Zwota geben. Es ist die finanzielle Förderung durch den Freistaat, im Volksmund als „Hochzeitsprämie“ bezeichnet. Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz beträgt rückwirkend ab dem Jahr 2008 die Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse pro Einwohner 100 Euro. Ab dem Jahr 2013 reduziert sich diese auf 50 Euro. Wollen wir uns den Hunderter pro Einwohner nicht entgehen lassen, müssen wir uns aber beeilen. So zumindest lautet die Argumentation der Fusionsbefürworter. Wer jetzt zweifelt, zur Besonnenheit mahnt oder gar Bedenken äußert, wird schnell an den Pranger gestellt.

Warum hat sich Zwota sprichwörtlich erst „Fünf Minuten vor Zwölf“ mit ihrem Antrag an Klingenthal gewandt? Kannte dort niemand das Sächsische Finanzausgleichsgesetz oder kannte es jemand ganz genau? Warum kann es nur eine Fusion zwischen Zwota und Klingenthal geben? Ist der Antrag tatsächlich der Ausdruck des Wunsches, endlich gemeinsam konstruktiv etwas für unser Tal zu tun oder ist er schlichtweg eine Erpressung? Oder sind nicht doch andere Interessen ausschlaggebend?

Liebe Klingenthalerinnen und Klingenthaler, beantworten Sie sich diese Fragen selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Eine Fusion mit Zwota gibt es nicht zum Nulltarif. Die Gemeinde Zwota beansprucht natürlich ihren Anteil an der „Hochzeitsprämie“ für sich. Es gibt schon Pläne wie und wo das Geld eingesetzt werden soll. Wer trägt aber die Kosten der Fusion, werden diese auch auf „Augenhöhe“ verteilt? Wie hoch sind die Kosten? Die Fusion befürwortenden Stadträte haben die Antwort auf diese Frage bereits gegeben. Die Kosten sollen 110.000 Euro betragen. In der Klingenthaler Zeitung konnte dies in einer Veröffentlichung nachgelesen werden. Gleichzeitig wurden auch die Stadträte von Pro Klingenthal vereinnahmt, indem der Eindruck erweckt wurde, dass sie diese Presseveröffentlichung mittragen würden. Dem ist nicht so und den Verfassern war dies auch bekannt. Es gibt auch noch andere Dinge in dieser Veröffentlichung, die einer näheren Betrachtung bedürfen.

Ein besonderes Problem bildet die im Rahmen einer Gemeindefusion fällige Grunderwerbsteuer. Angemerkt sei hier, dass bei einer Eingemeindung von Zwota nach Klingenthal dieses Problem nicht bestünde. Diese, durch die Fusion entstehende Grunderwerbsteuer beträgt 503.000 Euro. Solange ein Gesetz nicht geändert oder außer Kraft gesetzt wurde, ist es anzuwenden. Dieses rechtsstaatliche Prinzip gilt auch für das Grunderwerbsteuergesetz. Zieht man die Grunderwerbsteuer von der „Hochzeitsprämie“ ab und berücksichtigt, dass es auch noch andere Kosten gibt, die in  der 110.000- Euro-Rechnung nicht berücksichtigt wurden, bleibt unterm Strich wenig übrig. Wahrscheinlich zahlen wir sogar drauf.

Es zeugt nicht von Seriosität, wenn man versucht das Problem der Grunderwerbsteuer durch Schönrederei vom Tisch zu wischen. Es ist richtig, dass dieses Problem der Grunderwerbsteuer bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen erkannt wurde und es ist auch richtig, dass es zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes eine Gesetzesinitiative gibt. Die Schlussfolgerung, dass damit zu rechnen ist, dass der Bundestag einer Gesetzesänderung zustimmen wird, ist genauso abenteuerlich wie irreführend.

Pro Klingenthal maßt sich nicht an, Prognosen darüber anzustellen, wann und wie sich der Deutsche Bundestag zu dieser Gesetzesänderung positionieren wird. Die Fakten dazu:

Dem Deutschen Bundestag wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes als BT-Drucksache 17/9668 (Gesetzentwurf) am 16.05.2012 zugeleitet. Entsprechend der Geschäftsordnung des Bundestages sind zur Gesetzgebung drei Beratungen zum Entwurf notwendig. Bisher fand zu diesem Entwurf noch keine einzige Beratung statt. Über die Drucksachennummer oder die  ID-Nr. 17-40155 hat jeder die Möglichkeit über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages den aktuellen Stand des Vorgangs abzurufen.

Versäumen Sie es nicht, die dem Entwurf als  Anlage 2 beigefügte Stellungnahme mit den Bedenken der Bundesregierung zu lesen.

Wenn es um Kosten geht, darf nicht übersehen werden, dass innerhalb von 3 Monaten nach einer Gemeindevereinigung die Wahl eines neuen Bürgermeisters stattzufinden hat. Allein die letzte Bürgermeisterwahl kostete Klingenthal 8.000 Euro. Sollte der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Klingenthal in seinem Amt nicht wieder gewählt werden, so fallen weitere Lohnkosten in einer Höhe von 60.000 Euro an. Für den oben genannten Zeitraum ist ein Amtsverweser zu bestellen. Herr Apfel, vielen noch als Zwangsverwalter bekannt, beanspruchte vor zehn Jahren für seine Tätigkeit monatlich 15.000 DM.

Auch unsere Gewerbetreibenden sollten sich nach einer Fusion auf höhere Belastungen einstellen. Das Anheben des Klingenthaler Gewerbesteuersatzes auf das Niveau von Zwota würde eine Mehrbelastung für unsere Klingenthaler Betriebe bedeuten. Steuersenkungen für Klingenthal im Bereich der Grundsteuer würden kaum ins Gewicht fallen. Dies begründet sich aus der angedachten Angleichung der unterschiedlichen Steuerhebesätze.

Es lassen sich sicherlich weitere Positionen finden, die mit einer Gemeindefusion einhergehen. Man muss sich tiefgründiger mit der Materie beschäftigen, um alle Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Dazu braucht man ausreichend Zeit. Hast und Eile sind keine guten Ratgeber.

Liebe Klingenthalerinnen und Klingenthaler, die jüngste Geschichte unserer Stadt kennt mehrere Beispiele, dass Entscheidungen getroffen wurden, deren negative Folgen die Bürgerinnen und Bürger tragen mussten bzw. immer noch tragen. Erinnern Sie sich an den Abwasserzweckverband Klingenthal/Zwota, das Bauvorhaben „Stadtzentrum“, die Stadthalle oder die Beschäftigungsgesellschaft. Letztendlich haben alle an diesen Entscheidungen Beteiligten behauptet, nur das Beste gewollt zu haben. Die Ergebnisse waren bescheiden und die Folgen trugen bzw. tragen wir immer noch. Haben Sie jemals erlebt, dass einer der politischen Entscheidungsträger dafür die Verantwortung übernommen hat? Sollte etwas bei der Fusion schief gehen, ist der Grund dafür schnell ausgemacht: Wir hatten einfach zu wenig Zeit alles zu bedenken.

Lassen Sie es nicht zu, dass man uns wieder unter Zeitdruck „Hals über Kopf“ in ein Abenteuer stürzt, ohne die Risiken und finanziellen Folgen ausreichend überdacht zu haben!

Pro Klingenthal ist nicht gegen einen freiwilligen Zusammenschluss mit Zwota, aber dem derzeit laufenden Verfahren fehlt es an nötiger Zeit, Transparenz und breiter Bürgerbeteiligung. Pro Klingenthal wird deshalb im Stadtrat eine Beschlussvorlage fordern, die einen Bürgerentscheid zur Fusion mit Zwota beinhaltet. Nur ein Bürgerentscheid als höchste Form der Bürgermitbestimmung kann Klarheit darüber schaffen, ob die Mehrheit der Klingenthaler Bürgerinnen und Bürger einer Fusion mit Zwota zustimmt. Eigentlich sollte es der demokratische Normalfall sein, dass der Stadtrat bei einer derart wichtigen Entscheidung selbst einen Bürgerentscheid auf den Weg bringt. Überzeugen Sie sich selbst, wie es um das Demokratieverständnis Ihrer Stadträte bestellt ist. Es wäre ein weiteres trauriges Kapitel unserer Stadtgeschichte, wenn ein Bürgerentscheid zur Fusion über ein Bürgerbegehren erzwungen werden müsste.

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